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Ablauf

Der Ablauf einer Psychotherapie vollzieht sich in der Regel wie folgt:

In einem Erstgespräch besteht die Möglichkeit zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Klärung offener Fragen. Wir besprechen die Frage, ob eine Psychotherapie für Ihr persönliches Anliegen sinnvoll ist, und den formalen Rahmen einer therapeutischen Zusammenarbeit (z.B. Honorar, Abrechnungsmöglichkeiten, Absage von vereinbarten Terminen u.ä.). Nach einer Bedenkzeit entscheiden wir beide, ob wir zu einer therapeutischen Zusammenarbeit bereit sind.

In den ersten Sitzungen erarbeiten wir gemeinsam  die therapeutischen Zielsetzungen und besprechen mögliche Vorgehensweisen, die Therapiefrequenz und ungefähre Therapiedauer.

Therapiedauer

Die Zeitdauer einer Therapie kann variieren zwischen einigen wenigen Sitzungen und einer mehrjährigen Zusammenarbeit. Wenn es etwa um die Veränderung von Strukturen und Muster des Verhaltens oder der Persönlichkeit geht ist erfahrungsgemäß ein Therapiezeitraum von etwa ein bis zwei Jahren erforderlich. Wenn die Therapie den Charakter einer Beratung annimmt, z.B. in konkreten Entscheidungssituationen oder bei eng umschriebenen Anliegen, sind einige Sitzungen oft völlig ausreichend. Immer klären wir gemeinsam und einvernehmlich den Verlauf und die Dauer unserer therapeutischen Zusammenarbeit. Die Therapie ist grundsätzlich zeitlich offen und kann von uns beiden jederzeit nach Wunsch beendet werden. In jedem Fall wichtig ist, dass eine Abschlusssitzung stattfindet. Bei einer Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse entscheidend ist, wie viele Therapiesitzungen und mit welcher Frequenz vorab genehmigt sind.

Privatversicherung und Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie vorab, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich. Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

Ich bin vertags-psychotherapeutisch tätig, so dass Kosten für eine Verhaltenstherapie im Einzel- oder Gruppensetting nach einer entsprechenden Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse und derer Bewilligung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Vereinbaren sie bitte hierzu ein Erstgespräch in meiner Praxis. Wir werden darin abklären, ob bei dem bei Ihnen vorliegenden psychischen Beschwerdebild eine verhaltenstherapeutische Einzel- oder Gruppenbehandlung als Behandlungsoption möglich ist und danach die Antragstellung zur Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in die Wege leiten.

Selbstzahler

Selbstverständlich können die Kosten der Therapie auch selbst übernommen werden. In diesem Falle spielen Formalitäten keine Rolle. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse u. ä. Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).